Quellenangabe: © Whyimage – www.shutterstock.comQuellenangabe: © Whyimage – www.shutterstock.comGesellschaftliche und gesundheitspolitische Rahmenbedingungen sind einem stetigen Wandel unterzogen. Damit einhergehend ändern sich auch die Anforderungen an die Qualifikation von Sport-/BewegungstherapeutInnen. Eine steigende Anzahl von älteren Menschen, die Veränderungen des Krankheitsspektrums hin zu mehr co- und multimorbiden PatientInnen mit teilweise bereits vorhandenen Pflegezuständen (dementiellen Einschränkungen), aber auch die Entwicklung hinsichtlich eines verstärkt präventiven Ansatzes sowie die Vernetzung von präventiven, akuten und rehabilitativen Interventionen erfordern TherapeutInnen, die für diese Anforderungen ausgebildet sind. Sie müssen über Indikationen hinaus Bewegungsinterventionen didaktisch-methodisch auswählen und anwenden (und auch evaluieren) können. Solche indikationsübergreifenden Ansätze erfordern verstärkt biopsychosoziale Kompetenz sowie bewegungsbezogene Gesundheitskompetenz.

Ausbildung inhomogen

Die akademische und nichtakademische Ausbildung von Sport-/BewegungstherapeutInnen berücksichtigt diese Anforderungen nicht immer angemessen. Mit dem Bolognavorgaben (Oktober 2010) entstanden neue Ausbildungsprofile für die Sport- und Bewegungswissenschaft, die durch eine zunehmende Modularisierung der neuen Bachelor- und Masterstudiengänge uneinheitlich und intransparent sind. Nicht alle Bachelor- und Masterstudiengänge vermitteln Sportpraxis/körpereigene Bewegungserfahrung oder die Grundlagen der Pädagogik, Trainings- und Bewegungswissenschaft, Medizin bzw. Rehabilitation. Sie beinhalten auch nicht immer eine therapeutische Zusatzqualifikation.

Der DVGS bietet qualifizierte Fort- und Weiterbildungen

Der Deutsche Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e. V. greift diese Entwicklungen auf und bietet Fort- und Weiterbildungsangebote, die einerseits die beschriebenen Lücken schließen und andererseits moderne, kompetente und effiziente Bewegungsfachkräfte für das Gesundheitswesen qualifizieren.

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) trennt im §1, Ziele und Begriffe der Berufsbildung, die Ausbildung von der Fortbildung und von der Weiterbildung.

Die Qualifikationen des DVGS bauen auf einer bodenständigen Ausbildung zu einem Bewegungsfachberuf laut BBiG, §1, Punkt (3), auf.

Fortbildungen des DVGS führen zu Lizenzen

Die Lizenzen des DVGS bilden dabei die im Berufsbildungsgesetz (BBiG) unter § 1 – Ziele und Begriffe der Berufsbildung, in Punkt (4) beschriebenen beruflichen Handlungsfähigkeit durch eine Anpassungsfortbildung zu erhalten bzw. durch eine Fortbildung der höherqualifizierenden Berufsbildung zu erweitern und beruflich aufzusteigen, ab.

Weiterbildungen des DVGS führen zu Zertifikaten

Die Zertifikate des DVGS entsprechen dem Punkt (5) im § 1 BBiG und sind mit einer beruflichen Umschulung zu einer anderen beruflichen Tätigkeit gleichzusetzen.

Die Qualifizierungsangebote des DVGS werden in regelmäßigen Abständen an veränderte Rahmenbedingungen und die aktuelle nationale und internationale Evidenz angepasst (zuletzt 2018). Sie finden Eingang in die Modulhandbücher „Sport-/Bewegungstherapie“ und „Gesundheitsförderung“, welche den Rahmen für die Professionalisierung bilden und als qualitätssichernde Grundlagen dienen.

DVGS-Zusatzqualifikation anerkannt von Leistungsträgern

Die postgradualen Zusatzqualifikationen des DVGS haben Eingang gefunden in die Versorgungsverträge in der Akutversorgung, Rehabilitation, Pflege sowie in der Prävention und Betrieblichen Gesundheitsförderung. Die Zusatzqualifikation „Sport-/Bewegungstherapie DVGS“ wird in der ambulanten medizinischen und stationären Rehabilitation von allen Leistungsträgern (BAR: GKV, DRV Bund; DGUV) zur Abrechnungsfähigkeit anerkannt. Sie ist zudem Voraussetzung für die entsprechende Zulassung von Einrichtungen der Rehabilitation (Leistungserbringer). Diese müssen in der Komplextherapie für ihre Zulassung als rehabilitative Einrichtung ein angemessenes Zahlenverhältnis von beschäftigten Sport-/BewegungstherapeutInnen und PatientInnen (LeistungsempfängerInnen) nachweisen.

Weitere Informationen zur Abrechnungsfähigkeit finden Sie hier

Richtlinien von Hoch-, Fachhoch- und Fachschulen übernommen

Die Richtlinienbestandteile der Fort- und Weiterbildungen DVGS wurden aufgenommen in die Ausbildungen der mit dem DVGS kooperierenden 30 Hochschulen und Fachhochschulen sowie 15 Fachschulen für Gymnastik und Sport wie auch der Physiotherapie.