Der GKV Spitzenverband (GKV SV) hat am 13. April 2018 die handlungsfeldspezifischen Fach- und Berufsverbände nach Berlin eingeladen. Dort wurden die im GKV-Spitzenverband weiterentwickelten Mindeststandards für die Anbieterqualifikationen des Leitfadens Prävention (aktuellste Fassung vom 09.01.2017) vorgestellt. Insbesondere im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten sind mit der Bologna-Reform Notwendigkeiten entstanden, die Mindeststandards für formale Ausbildungen zum Bewegungsfachberuf neu zu definieren. Diese Notwendigkeit entstand zudem durch die Zulassungen auch informaler Ausbildungen für die Durchführung von präventiven Bewegungsprogrammen gemäß § 20 SGB V.

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Der Beitrag wurde bereits veröffentlicht in der Ausgabe 6/2018 der Zeitschrift Bewegungstherapie & Gesundheitssport. Abdruck hier auf dvgs.de mit freundlicher Genehmigung der Thieme Verlagsgruppe.