Ermäßigungen
65,- Euro: Teilzahlende, ermäßigte (Arbeitslosigkeit u. Ä.) ordentliche + außerordentliche Mitglieder (vgl. 1a + 2a) sowie ordentliche Mitglieder + außerordentliche Mitglieder nach 1b (Bitte Ermäßigungsnachweise halbjährlich einreichen)