In einer Pressemitteilung ließ der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) neulich verlauten, dass er dem Auftrag des Gesetzgebers nachgekommen ist, die „Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen“ für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiterzuentwickeln. Dieser Auftrag ging mit dem Präventionsgesetz einher [1].
Ärztinnen und Ärzten wird gemäß aktuellem Beschluss ermöglicht, Empfehlungen zu Präventionsmaßnahmen auszusprechen. Diese Empfehlungen können sich auf die Handlungsfelder hinsichtlich verhaltensbezogener Primärprävention beziehen: Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement, Suchtmittelkonsum und Sonstiges. Die Ärztinnen und Ärzte sind angehalten an die Krankenkassen zu verweisen, die über geprüfte und anerkannte Präventionsangebote informieren sollen [1,2].

Im Beschlusstext des G-BA vom 21. Juli 2016 heißt es konkret:
„Sofern dies medizinisch angezeigt ist, stellt die Ärztin oder der Arzt eine Präventionsempfehlung (gemäß Anlage 2) für Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Absatz 5 SGB V aus.“ ([2], S. 2).

In der genannten Anlage 2 werden dann Angaben zum Versicherten gemacht (z. B. Kostenträger/Krankenkasse), das Handlungsfeld festgelegt und folgender Hinweis gegeben: „Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die geprüften und anerkannten Präventionsangebote und die Fördervoraussetzungen.“ Weiterhin können Ärztin oder Arzt die Präventionsempfehlungen hier noch konkretisieren
bzw. Kontraindikationen aufführen. ([2], S. 2)

Werden Ärzte also tatsächlich zu Präventionslotsen, wie es der Deutsche Ärztetag bereits 2014 gefordert hatte [3]? Es wäre eine erfreuliche Entwicklung für die jetzt natürlich das tatsächliche Handeln der Ärzte erforderlich ist.

DVGS exzellent vorbereitet

zppzppDer DVGS begrüßt diese stärkere Einbindung von Ärzten in Bezug auf Prävention und ist zudem auf diese Entwicklung exzellent vorbereitet. Seit 2014 wurde eine Vielzahl von DVGS-Kursprogrammen von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert. Für Anbieter von Präventionskursen im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten bietet sich damit die Möglichkeit, diese direkt auf Basis eines DVGS-Konzeptes zu erstellen.

Eine Übersicht dieser Konzepte und eine Anleitung, wie Anbieter vorgehen können, finden Sie hier: http://www.dvgs.de/praxis/projekte-dvgs/praevention-zpp.html

Quellen und weitere Informationen:

  1. Pressemitteilung G-BA: https://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/629/
  2. Beschlusstext:https://www.g-ba.de/downloads/39-261-2658/2016-07-21_GU-RL_Praeventionsempfehlung.pdf
  3. Bundesärztekammer: Der Arzt als Präventionslotse: http://www.bundesaerztekammer.de/aerztetag/aerztetage-ab-2006/117-deutscher-aerztetag-2014/presseinformationen/praevention/

Deutsches Ärzteblatt: http://m.aerzteblatt.de/news/69688.htm
Kassenärztliche Bundesvereinigung: http://www.kbv.de/html/1150_23864.php