Kommentar des DVGS e.V.

DVGS e.V.DVGS e.V.

Der Bundestag hat am 18. Juni 2015 ein Präventionsgesetz beschlossen.
Das „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention“ will lebensbedingte „Volkskrankheiten“ wie Diabetes mellitus, Hypertonie, Herz-Kreislaufschwäche oder Adipositas reduzieren.
Laut  Pressemitteilung des Deutschen Bundestages (hppt.//www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw25_praeventionsgesetz/37 vom 19.06.2015) ist durch das Gesetz intendiert, „Menschen zu einer gesunden Lebensweise mit genug Bewegung“ zu bringen.

Hierzu werden die Leistungen der Krankenkassen mehr als verdoppelt – auf 7 EUR jährlich für jeden Versicherten ab 2016 (490 Millionen EUR jährlich) .
Mit den Beiträgen der Pflegekassen sollen nun insgesamt  rund 511 Millionen EUR im Jahr für die Prävention und Gesundheitsförderung bereitgestellt werden.
Es bleibt allerdings abzuwarten, ob diese Leistungen als Zusatzbeiträge an die Versicherten der Krankenkassen weitergegeben werden.
Zudem wird kritisiert, dass die Privaten Krankenversicherungen zu wenig eingebunden sind.

Mit dem Präventionsgesetz erhalten die  satzungsgemäßen Ziele des Deutschen Verbandes für Gesundheitssport und Sporttherapie endlich politischen Rückhalt.
Wie bereits in seiner Stellungnahme an das BMG formuliert, vertritt der DVGS  in der Gesundheitsförderung und Prävention evidenzbasiert das Thema „körperliche Aktivität und Bewegung“ in der Schnittstelle zum
organisierten Sport.  Der DVGS vertritt an dieser Stelle die gesundheitspädagogisch orientierte Kompetenzvermittlung  zu einem gesunden Bewegungsverhalten in Eigenverantwortung
Damit wird der DVGS zu einem idealen Projektträger für die im Gesetz verankerten Präventionsketten. Die Versorgungskonzepte des DVGS umfassen dabei die Primär,- Sekundär- aber auch Tertiärprävention.

Wichtige Eckpunkte des Gesetzes, die die Verbandsarbeit des DVGS betreffen sind:

  • Körperliche Aktivität und Bewegung für Menschen in der gesamten Lebensspanne und in deren Lebenswelten
  • Gesundheitsförderung und Prävention durch körperliche Aktivität für Familien und Kinder sowie Jugendliche
  • Erhöhung der Krankenkassenzuschüsse für chronisch kranke Kleinkinder
  • Stärkung der Betrieblichen Gesundheitsförderung gerade für kleine und mittelständische Betriebe sowie Schichtarbeiter
  • Schwerpunkte  Diabetes mellitus und Brustkrebs
  • Präventionsangebote für pflegende Angehörige

In Zukunft wird der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) eine Schlüsselrolle in der Prävention und Gesundheitsförderung  zukommen.

Der DVGS begrüßt das Gesetz ausdrücklich, auch wenn dieser wichtigen Thematik nicht durch ein eigenes Buch im Sozialgesetz entsprochen werden konnte. 19.06.2015