Neue Qualifikationsanforderungen im Rehabilitationssport (SGB IX § 44)
Bereits seit 01.01.2004 ist der DVGS als Rahmenpartner in die Gesamtrahmenvereinbarung für den Rehabilitationssport und das Funktionstraining (Rahmenvereinbarung zur Durchführung und Finanzierung des Rehabilitationssportes und Funktionstrainings gemäß SGB IX § 44) aufgenommen und anerkannt worden. Die neueste Fassung der Rahmenvereinbarung ist ab 01.01.2011 in Kraft getreten.

In dieser aktuellen Fassung der „Rahmenvereinbarung für den Rehabilitationssport und das Funktionstraining“ vom 1. Januar 2011  sind unter Kapitel 13 „Leitung des Rehabilitationssports“ die Qualifikationen der Übungsleiter/-innen wie folgt definiert:

13.1

„Beim Rehabilitationssport müssen die Übungen von Übungsleitern/-innen geleitet werden, die aufgrund eines besonderen Qualifikationsnachweises – z.B. Übungsleiter/-in „Rehabilitationssport“ nach Ausbildungsrichtlinien des DBS bzw. nach den Rahmenrichtlinien für die Ausbildung im Bereich des Deutschen olympischen Sportbundes (DOSB), für die Leitung von Herzgruppen der zwischen DBS, DOSB und der DGPR abgestimmte Qualifikationsnachweis – die Gewähr für eine fachkundige Anleitung und Überwachung der Gruppen bieten. Die Inhalte der Qualifikationsnachweise sind mit den Rehabilitationsträgern auf Ebene der BAR abzustimmen.“

Die bisherige Dominanz der Laienqualifikationen gegenüber den akademischen und nichtakademischen Hoch- und Fachschulabsolventen mit therapeutischer Zusatzqualifikation hat zu einer Aktualisierung der Qualitätsanforderungen geführt.

In den Sitzungen der Unterkommission der BAR hat der DVGS in 2011die Aktualisierung der Qualitätsanforderungen vorangetrieben. Bei der Prüfung zur Anpassung der Qualifikationen sind die DVGS-Spezialisierungen und Lizenzen inhaltlich als sehr hochwertig anerkannt und in der Folge in ihrer Gleichwertigkeit zu den o.g. Lizenzen definiert worden.

Demnach sind DVGS-Zertifikate und Lizenzen für die Durchführung von Rehabilitationssport bundesweit anzuerkennen. Die neuen Regelungen der BAR zu den Qualifikationsanforderungen Rehabilitationssport treten ab 01.01.2012 in Kraft und werden in die gültige Rahmenvereinbarung aufgenommen. Sie liegen auch als Broschüre vor und können als pdf-Datei über die Internetseite der BAR kostenlos heruntergeladen werden (www.bar-frankfurt.de).

Außerdem finden Sie alle Inhalte in der Mitglied-Area auf den Projektseiten des DVGS (www.dvgs.de) oder Sie wenden sich an die DVGS-Geschäftsstelle, Projekt-Mitarbeiterin Martins Ries (Martina.Ries@dvgs.de; 02233-965603).


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