X1 obligat für alle Absolventen Stufe I ab 01.01.2013 X1 + X2 beide Module sind obligat für Absolventen der Stufe I mit 10 ECTS Praxis X2 Modul entfällt für Absolventen der Stufe I mit 20 ECTS Praxis X3 nur möglich in Kombination Orthopädie / Rheumatologie / Traumatologie
Zusatzqualifikationslehrgänge
Lehrgänge zur Erlangung der Zusatzqualifikation Sport- / Bewegungstherapie Anerkannte Rehabilitation gemäß BAR zur ambulanten medizinischen sowie stationären Rehabilitation gemäß DGUV, GKV, Deutsche Rentenversicherung Bund.
HINWEIS: Studierende von Universitäten können unter Anerkennnung der Studieninhalte Assessmentverfahren und Evaluation (gesamt 3 Semesterwochenstunden) das Zertifikat „Qualitätsbeauftragter im Gesundheitswesen und in sozialen Einrichtungen (DVGS)“ erwerben. Hierzu benötigen Sie den Besuch und die erfolgreiche Prüfung des Lehrganges „Qualitätsbeauftragter im Gesundheitswesen und in sozialen Einrichtungen (DVGS)“. Terminanfragen bitte an die DVGS-Geschäftsstelle
Beachten Sie bitte, dass neben den genannten Auffrischungskursen auch Gesamtqualifikationen des DVGS zur Verlängerung von Lizenzen herangezogen werden können. So werden Ihnen bei Absolvierung einer gesamten Zusatzqualifikation Sporttherapie (hierbei die Stufen II und III oder komplementäre Module) alle vorliegenden Lizenzen aufgefrischt. Selbiges gilt bei Belegung einer weiteren Lizenz bzw. eines Lehrganges zur Medizinischen Trainingstherapie (MTT).
Seit neuestem ist der DVGS Pate für das Wort „Sporttherapie“. Was eine Wortpatenschaft bedeutet und welche Aufgaben damit verbunden sind, lesen Sie hier.