Lehrgänge

X1 obligat für alle Absolventen Stufe I ab 01.01.2013
X1 + X2 beide Module sind obligat für Absolventen der Stufe I mit 10 ECTS Praxis
X2 Modul entfällt für Absolventen der Stufe I mit 20 ECTS Praxis
X3 nur möglich in Kombination Orthopädie / Rheumatologie / Traumatologie

Zusatzqualifikationslehrgänge
Lehrgänge zur Erlangung der Zusatzqualifikation Sport- / Bewegungstherapie Anerkannte Rehabilitation gemäß BAR zur ambulanten medizinischen sowie stationären Rehabilitation gemäß DGUV, GKV, Deutsche Rentenversicherung Bund.
Lizenzlehrgänge
Rückenschul-Kursleiter-Lizenz und Osteoporose-Kursleiter-Lizenz Abrechnungsfähig gemäß SGB V § 20 und gemäß SGB V § 43
Internationale Abschlüsse
Deutschsprachige Repetitorien und deutsche Prüfverfahren – Physiotherapeuten zugelassen
Qualitätsmanagement-Angebote
HINWEIS: Studierende von Universitäten können unter Anerkennnung der Studieninhalte Assessmentverfahren und Evaluation (gesamt 3 Semesterwochenstunden) das Zertifikat „Qualitätsbeauftragter im Gesundheitswesen und in sozialen Einrichtungen (DVGS)“ erwerben. Hierzu benötigen Sie den Besuch und die erfolgreiche Prüfung des Lehrganges „Qualitätsbeauftragter im Gesundheitswesen und in sozialen Einrichtungen (DVGS)“. Terminanfragen bitte an die DVGS-Geschäftsstelle
Refresher-Kurse
Beachten Sie bitte, dass neben den genannten Auffrischungskursen auch Gesamtqualifikationen des DVGS zur Verlängerung von Lizenzen herangezogen werden können. So werden Ihnen bei Absolvierung einer gesamten Zusatzqualifikation Sporttherapie (hierbei die Stufen II und III oder komplementäre Module) alle vorliegenden Lizenzen aufgefrischt. Selbiges gilt bei Belegung einer weiteren Lizenz
bzw. eines Lehrganges zur Medizinischen Trainingstherapie (MTT).

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Seit neuestem ist der DVGS Pate für das Wort „Sporttherapie“.  Was eine Wortpatenschaft bedeutet und welche Aufgaben damit verbunden sind, lesen Sie hier.