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01.11.2010 Dass sich der DVGS mit seiner unermüdlichen Arbeit an der Verbesserung der Qualität von Bewegungsangeboten in der Gesundheitsförderung auf dem richtigen Weg befindet, zeigen einige der Änderungen, die im überarbeiteten Leitfaden Prävention mit aufgenommen wurden. Größere Anpassung gab es so im Handlungsfeld Betriebliches Gesundheitsmanagement, das schon seit langem im Fokus des DVGS steht. Prof. Dr. Klaus Pfeifer stand dem GKV-Spitzenverband mit seiner Expertise tatkräftig zur Seite.
Der überarbeitete „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbandes wurde kürzlich veröffentlicht. Wie bewerten Sie als 2. Vorsitzender des DVGS die vorgenommen Veränderungen?
In der jetzt bestehenden Form formuliert der Leitfaden Prävention Qualitätskriterien für die Anbieter von Gesundheitssportkursen. Das ist auch ein wichtiges Anliegen, das der DVGS schon seit langem verfolgt, nämlich Interventionen mit hoher Strukturqualität anzubieten. Das Ergebnis der Überarbeitung ist also ein weiterer Schritt in Richtung Verbesserung der Qualität von Bewegungsangeboten in der Gesundheitsförderung. Dies ist eines der zentralen DVGS-Themen und entspricht den Ideen und Zielsetzungen unseres Verbandes.
Im überarbeiteten „Leitfaden Prävention“ wurde ein neues Kapitel Arbeitgebergeförderte Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen eingefügt. Arbeitgeber können Ihren Mitarbeitern in Höhe von 500 Euro jährlich einkommenssteuerfrei Präventions- und Gesundheitsförderungsleistungen zukommen lassen. Inwieweit wird dies vom DVGS begrüßt?
Wenn die Arbeitgeber durch diesen finanziellen Anreiz aufgemuntert werden, der betrieblichen Gesundheitsförderung in den Betrieben zu machen, bedeutet das auch ein Ansteigen des Stellenwertes von bewegungsorientierten Angeboten der in der Prävention. Das ist ein wesentlicher Bestandteil, weil die körperliche Fitness ein entscheidender Faktor für die Arbeitsfähigkeit und Leistungsfähigkeit von Arbeitnehmern ist. Wie man im aktuellen Heft unserer Zeitschrift Bewegungstherapie und Gesundheitssport sehen kann, hat hier der DVGS eine ganz spezifische Expertise. Das Heft bezieht sich explizit auf das Symposium „Betriebliches Gesundheitsmanagement in kleinen und mittelständischen Unternehmen“, das am 04. und 05.11.2010 in Leipzig stattfinden wird.
Eine neue Maßnahme im Leitfaden betrifft im Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung die Vorbeugung und Reduzierung der arbeitsbedingten Belastungen des Bewegungsapparates. Was wurde hier berücksichtigt?
Dieser Teil wurde mit unserer Hilfe komplett angepasst. Die aufgenommenen Formulierungen beziehen sich explizit auf die Risikofaktoren und Chronifizierung von Rückenschmerzen, die zum großen Teil auf der psychosozialen Ebene liegen. Wichtige Faktoren sind z.B. Wissen und Einstellung des Individuums mit Rückenschmerzen oder die Einstellungen von Arbeitgebern oder Vorgesetzten. Es gibt hier eine Abkehr von der primär ergonomischen oder biomechanischen Betrachtung hin zu den aus der Forschung bekannten Chronifizierungs- bzw. Präventionsfaktoren zur Verhinderung von Rückenschmerzen. Im Vordergrund stehen hier mehr Bewegung, Wissensvermittlung über den Charakter von Rückenschmerzen und die Vermittlung von Möglichkeiten, mit ihnen umzugehen. . Hieraus ergeben sich eine vielfältige Möglichkeiten für Sporttherapeuten, sich in Betrieben zu betätigen. Wenn die geänderten Leitfadenkriterien in der Praxis ernst genommen werden und die Kostenträger darauf achten, das diese Kriterien eingehalten werden, dann müssen sich die Gesundheitsförderungsangebote in den Betrieben künftig anders ausrichten. Es muss ein Mehr an Bewegung, Wissens- und Kompetenzentwicklung des Einzelnen geben und das Thema Arbeitsplatzgestaltung und Ergonomie von Arbeitsplätzen weniger stark gewichtet werden.
Was kann der DVGS hinsichtlich seiner Präventionsfunktion weiterhin in Zusammenarbeit mit dem GKV-Spitzenverband tun?
Wir haben mit der GKV über die Anforderungsprofile von Hochschulabsolventen gesprochen, weil die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge was die Qualifikationsprofile angeht, sehr viel unübersichtlicher geworden sind. Der DVGS wird federführend - gemeinsam mit der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft (dvs) - eine Datenbank erstellen, in der alle Abschlüsse aufgelistet und bewertet sind. Dies kann den Kostenträgeren künftig als Entscheidungsgrundlage für die Anerkennung von Abschlüssen oder die Wahl von Kursleiterinnen und Kursleitern dienen .
Welche weiteren Ergänzungen wurden in den Leitfaden der GKV aufgenommen?
Hinzugekommen ist explizit nun auch die Zielgruppe der älteren Menschen mit speziellen Risiken im Bereich der Motorik, also sturzgefährdete Personen. Die erweitert die Angebotsmöglichkeiten der Kostenträger im Rahmen der Prävention nach §20, SGB V und damit auch die Betätigungsmöglichkeiten für Sporttherapeuten. Gerade für die genannte Zielgruppe ermöglicht der DVGS auch eine spezifische Weiterbildung zur Sturzprophylaxe.
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