Holger Ullrich: Das Versorgungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung sichert nicht mehr den Lebensstandard ab
Der hohe Anstieg der Lebenserwartung stellt eine erfreuliche Entwicklung dar, wird aber zu einer Mehrbelastung des umlagefinanzierten Rentensystems führen. Dadurch wird die gesetzliche Rentenversicherung zur Versorgung im Alter nicht mehr ausreichen. Die Mitglieder des Deutsche Verbandes für Gesundheitssport und Sporttherapie (DVGS) haben die Möglichkeit, sich mit Sonderkonditionen durch eine betriebliche Altersvorsorge in der Pensionskasse abzusichern. Finanzdienstleister Holger Ullrich kümmert sich mit seinem Versicherungs- und Finanzservice um die Wünsche der DVGS - Mitglieder.
Welche Regelungen gibt es, die Absicherung im Alter betreffend? Hat sich hier in den letzten Jahren etwas verändert oder erneuert?
Seit dem 1. Januar 2005 wird durch das Alterseinkünftegesetz (AEG) die Zusatzversorgung im Alter deutlich besser gefördert, insbesondere in der betrieblichen Alterversorgung (bAV). Hier wird durch die Steuerfreiheit und die Sozialersicherungsfreiheit der Beiträge eine optimale Förderung erreicht. Im Jahr 2008 wurde die Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge auf ungegrenzte Zeit verlängert.
Warum ist es so wichtig, sich nicht nur auf die gesetzliche Rentenversicherung zu verlassen?
Mittlerweile sichert das Versorgungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung selbst bei einem ausgefüllten Erwerbsleben von 45 Jahren nicht mehr den Lebensstandard. Dies wurde durch mehrere Rentenreformen u. a. der Einführung der Regelaltersrente mit 67 und der Abkoppelung der Erhöhung der Rente von der Nettolohnentwicklung beschleunigt. Die Sozialkassen sind leer und die betriebliche Altersversorgung ein unabdingbarer Baustein hierzu. Was ist die Pensionskasse? Wie arbeitet Sie?
Den eigenverantwortlichen Aufbau eines Altersvermögens unterstützt der Staat durch finanzielle Förderung in Form von Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen. Die Pensionskasse zählt zu den privaten Lebensversicherungsunternehmen, die betriebliche Versorgungsmodelle abwickeln und der Aufsicht der BaFin und des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) unterliegen. Über Pensionskassen wird anders als bei sonstigen Lebensversicherungsunternehmen, nur die bAV durchgeführt. Leistungen können Altersrenten, Berufsunfähigkeitsrenten und Hinterbliebenen-Renten sein.
Was sind die Vorteile eines Kollektiv-Vertrages? Welche Vorteile bietet sie den DVGS-Mitgliedern?
Die Kernvorteile sind Vereinfachte Gesundheitsprüfungen und verbesserte Leistungen. Die Mitglieder erhalten die Möglichkeit einer betrieblichen Altersversorgung zu Konditionen, die sonst nicht zu erhalten wären sowie Konzepte mit individueller Beratung. Zu den Vorteilen des Kollektivvertrages kommt für den Arbeitnehmer noch der Vorteil der Steuer- und Sozialversicherungsersparnis während der Beitragszahlungsdauer, d.h. die Rente wird erst im Alter besteuert und wird bei der Berechnung des Krankenkassenbeitrages (bei GKV-Mitgliedschaft) herangezogen. Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, um in die Pensionskasse aufgenommen zu werden und für welche Einkommensklasse empfehlen Sie die Pensionskasse?
Der Arbeitgeber muss Mitglied im DVGS sein und der Arbeitnehmer muss sich in einem ungekündigten 1. Dienstverhältnis befinden. Die Pensionskasse bietet sich für Arbeitnehmer aller Einkommensklassen an.
Gibt es staatliche Zuschüsse?
Die Pensionskasse wird durch Sozialversicherungs – und Steuerbefreiung bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze – das sind 2640 Euro pro Jahr - gefördert. Es besteht darüber hinaus noch die Möglichkeit 1.800 Euro pro Jahr in die Pensionskasse steuerfrei einzuzahlen, wenn der Arbeitnehmer noch keine Direktversicherung abgeschlossen hat. Viele Arbeitgeber sind auch bereit, ihre Sozialversicherungsersparnis als Zuschuss beizusteuern.
Wie wird eine Direktversicherung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgewickelt?
Der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte Beitrag wird vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen, so dass hier sofort Steuern und Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Im Gegenzug erhält der Arbeitnehmer eine Zusage, auf die er sofort einen unverfallbaren Anspruch erhält. Bei Arbeitgeberwechsel kann dieser problemlos mitgenommen werden.
Wie helfen Sie den DVGS-Mitgliedern, die sich für die Pensionskasse interessieren?
DVGS-Mitglieder erhalten telefonisch oder, soweit möglich, eine persönliche und individuelle Beratung für die eigene Altersversorgung oder die der Mitarbeiter. Hierbei werden dann die besonderen Vorteile des Kollektivvertrages, zu dem auch Beitragsermäßigungen zählen, berücksichtigt.
Seit neuestem ist der DVGS Pate für das Wort „Sporttherapie“. Was eine Wortpatenschaft bedeutet und welche Aufgaben damit verbunden sind, lesen Sie hier.
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