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Wer bezahlt sport- und bewegungstherapeutische Leistungen?

Sport- und Bewegungstherapie ist eine wirtschaftliche Intervention – es kann durch sie ein hoher „rehabilitativer Mehrwert“ im Gesundheitswesen erzielt werden.

 

Richtig dosierte Bewegung kann helfen, Folgekosten und Kosten für Wiederholungsverordnungen zu reduzieren:

  • durch Bewegungs können bei chronisch kranken Menschen Arzneimittel gesenkt werden (DMPs)
  • gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme tragen dazu bei, den Pflege- oder frühzeitigen Rentenzustand zu verzögern oder zu vermeiden
  • individuell angepasste Bewegungsprogramme können Über-, Unter- oder Fehlversorgung im Gesundheitswesen vermeiden
  • und durch Evaluation die Gesundheitsleistungen in Prävention und Rehabilitation optimieren.

Sport- und Bewegungstherapie ist derzeit anerkannte Leistung u.A. im Rahmen der

  • stationären Rehabilitation
  • ambulanten medizinischen Rehabilitation
  • berufsfördernde Leistungen: Belastungserprobung / Arbeitstherapie
  • der Patientenschulung
  • von Disease Management Programmen
  • bei Durchführung des Rehabilitationssportes und des Funktionstrainings
  • in der Primärprävention und im Bereich der den Arbeitsschutz ergänzenden Leistungen
  • im Rahmen von Bonusprogrammen
  • sowie bei Wahltarifen der Kostenträger.

Ein Heilmittelzugang wird derzeit diskutiert.
Eine Bewegungsorientierung erfolgt bei der Formulierung von Leitlinien zur Behandlung ausgewählter Indikationsbilder bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.


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