Rechtsprechungsänderung: Abgeltung von Urlaub bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
07.05.09
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine Rechtsprechung zur Abgeltung von Urlaub bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit geändert. Wenn der Arbeitsnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraumes erkrankt und damit arbeitsunfähig wird, erlischt der gesetzliche Urlaub nicht. Damit ist das BAG der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gefolgt, der kürzlich bereits ebenso entschied.
Da die finanzielle Abgeltung von Urlaub bisher verboten war, konnten auch die Urlaubsansprüche verfallen. Nach der bisherigen Rechtsprechung erlosch der Urlaubsabgeltungsanspruch, wenn er aufgrund der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bis zum Ende des Übertragungszeitraums nicht erfüllt werden konnte. Diese Rechtsprechung hat das BAG nun aufgegeben.
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