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DVGS-Mitglieder können sich in Pensionskasse fürs Alter absichern
Quello: pixelio
19.03.2009 Die gesetzliche Rentenversicherung zur Versorgung im Alter wird nicht mehr ausreichen. In dieser Prognose sind sich alle Experten einig. Im Durchschnitt beträgt die staatliche Rente nur etwas mehr als die Hälfte des letzten Nettogehaltes. Die Mitglieder des Deutsche Verbandes für Gesundheitssport und Sporttherapie (DVGS) haben jetzt die Möglichkeit, sich durch eine betriebliche Altersvorsorge in der Pensionskasse abzusichern, und damit auch im Ruhestand ihren gewohnten Lebensstandard zu halten.

Holger Ullrich kümmert sich mit seinem Versicherungs- und Finanzservice um die Belange der DVGS-Mitglieder. „Die Alterstruktur hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten sehr verändert und die starke Veränderung schreitet fort. Kam 1965 auf einen Rentner noch 8 Arbeiter und Angestellte, kommt 2030  auf einen Rentner nur noch 1 Arbeiter oder Angestellter. Die Sozialkassen sind leer, der Gesetzgeber musste dringend etwas tun. Die betriebliche Altersversorgung ein unabdingbarer Baustein hierzu.

Den eigenverantwortlichen Aufbau eines Altersvermögens unterstützt der Staat durch finanzielle Förderung in Form von Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen. Die Pensionskasse zählt zu den privaten Lebensversicherungsunternehmen, die betriebliche Versorgungsmodelle abwickeln.

Der Kollektiv-Vertrag mit dem Deutschen Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine Reihe von Vorteilen. „Kollektivvertrag bedeutet nichts anderes als eine Art "Tarifvertrag" für Sport- und Bewegungstherapeuten. Die Mitglieder erhalten die Möglichkeit einer betrieblichen Altersversorgung zu Konditionen, die sonst nicht zu erhalten wären“, so Holger Ullrich. „Zu den Vorteilen des Kollektivvertrages kommt für den Arbeitnehmer noch der Vorteil der Steuer- und Sozialversicherungsersparnis während der Beitragszahlungsdauer, d.h. die Rente wird erst im Alter besteuert und wird bei der Berechnung des Krankenkassenbeitrages (bei GKV-Mitgliedschaft) herangezogen.

Wie es funktioniert, erfahren Sie in der Mitglieder-Area der Website.  


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