Fit im Job und Alltag – Die betriebliche Gesundheitsförderung wird von der Steuer befreit
21.01.2009 Viele chronisch degenerative Erkrankungen haben ihre Ursachen im Arbeitsleben, der wirtschaftliche Schaden durch krankheitsbedingte Fehlzeiten wird von Gesundheitsexperten auf rund 70 Milliarden Euro geschätzt. Dagegen geht das Jahressteuergesetz 2009 an und befreit Maßnahmen des Arbeitgebers bis zu 500 Euro zur Gesundheitsförderung von Steuer- und Sozialabgaben. Das neue Steuergesetz, das rückwirkend auch für 2008 gilt, birgt Vorteile für beide Seiten.
Regelmäßige moderate Aktivität verbessert die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit der Mitarbeiter, erhöht die Motivation, reduziert Krankenstandtage und sorgt letztlich für eine gesteigerte Produktivität. Bietet der Arbeitgeber die steuerbefreiten Leistungen an, kann er mit einem handfesten Kostenvorteil für sein Unternehmen rechnen. Der Arbeitnehmer erhält die Leistung zusätzlich und nicht als Teil seiner regulären Entlohnung und braucht diese Extras nicht als „geldwerten Vorteil“ zu versteuern. Malte Klemusch ist Pressesprecher der Expertenorganisation SKOLAMED und weiß um die Wichtigkeit dieses Gesetzes: „Gesundheitsprävention sollte jetzt vom formulierten Unternehmensziel zum Bestandteil einer gelebten Unternehmenskultur werden. Darin gilt es deutlich zu machen, dass Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft – definiert über den Faktor Gesundheit – neben dem Vorteil für das Unternehmen auch eine hohe Affinität zur Lebensqualität jedes Einzelnen besitzt.“
Gesunde Mitarbeiter sind die Basis für erfolgreiche Unternehmen, denn wer fit ist, erhält auch seine Arbeitskraft. Ein Drittel seiner Lebenszeit verbringt der Deutsche durchschnittlich auf Arbeit und mit dem geänderten Gesetz werden alle erwerbstätigen Personen mit individuell zugeschnittenen Empfehlungen erreicht. Unter die Steuerbefreiung gehören Maßnahmen zur Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates oder die Gewährung einer gesundheitsgerechten Gemeinschaftsverpflegung. Aber auch Angebote zur Förderung individueller Kompetenzen zur Stressbewältigung, zur gesundheitsgerechten Mitarbeiterführung und Präventivmaßnahmen für den Suchtmittelkonsum zählen dazu. Alle Leistungen, die im „Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen“ im SGB V § 20a aufgeführt sind, fallen unter die Steuerbefreiung.
Keine Rolle spielt, ob die gesundheitsfördernde Maßnahme im Betrieb oder außerhalb durchgeführt wird. Neu ist auch, dass der Arbeitsgeber seinem Mitarbeiter den entsprechenden Betrag bar auf die Hand auszahlen darf. „Nicht immer kann oder will der Arbeitgeber Maßnahmen zur Gesundheitsförderung selber vorhalten bzw. sich darum kümmern. Aus diesem Grund macht es Sinn, den Mitarbeiter hier mit in die Verantwortung zu nehmen. Allerdings sollte dabei darauf geachtet werden, dass dann auch wirklich nur Geld für Maßnahmen in die Hand genommen wird, die durch den entsprechenden Leitfaden der Krankenkassen auch als förderungswürdig angesehen werden.“, erklärt Malte Klemusch. Die Erstattung von Mitgliedsbeiträgen für Sportvereine durch den Arbeitgeber schließt das Gesetz zur Steuerfreiheit für betriebliche Gesundheitsförderung jedoch aus.
In Hinblick auf die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems und die ihnen innewohnenden Kosten sparende Potentiale war und ist es ein Muss, dass Bewegung und Sport verstärkt in die Aufmerksamkeit rückt. Auch zur Bewältigung des demografischen Wandels und den immer älter werdenden Belegschaften ist der Gesundheitszustand der Beschäftigten eine wichtige Voraussetzung. Die Expertenorganisation SKOLAMED hebt den Beschluss hinsichtlich seiner Bedeutung der Gesundheitsprävention generell und speziell für den Weiterbildungsbereich hervor.
„Weiterbildungsmaßnahmen werden in Deutschland generell geradezu stiefmütterlich behandelt. Noch schlechter sieht die Quote für Weiterbildungsmaßnahmen für ältere Arbeitnehmer aus. Durch die Steuerfreistellung von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung wird hier Unternehmen zumindest noch einmal ein zusätzlicher Anreiz geboten, sich diesem Bereich der Weiterbildung zu widmen. „, so Malte Klemusch. Während in Deutschland die Weiterbildungsquote bei knapp 8 Prozent liegt, sind Länder wie Großbritannien mit 30 oder Schweden, die mit 36 Prozent im Weiterbildungsbereich den Spitzenplatz belegen, Deutschland um einiges voraus.
Seit neuestem ist der DVGS Pate für das Wort „Sporttherapie“. Was eine Wortpatenschaft bedeutet und welche Aufgaben damit verbunden sind, lesen Sie hier.
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